IAS / IFRS: Neues Fair-Value-Konzept

Das International Accounting Standards Board, kurz: IASB, hat am 28. Mai 2009 mit dem Exposure Draft ED/2009/5 "Fair Value Measurement" einen Entwurf für ein einheit-liches Konzept zur Fair-Value-Bewertung veröffentlicht. Die Frist zur Kommentierung dieses Entwurfs ist am 28. September 2009 abgelaufen.
Der Deutsche Standardisierungsrat, kurz: DSR, hat seine Stellungnahme zum Exposure Draft ED/2009/5 gegenüber dem IASB am 25. September 2009 veröffentlicht.

Bislang ist der "Fair Value" eher als ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Bewertungsvorschriften zu verstehen, da es an einer allgemein verbindlichen Definition im Framework der IAS / IFRS fehlt. Bestimmungen zur Ermittlung des Fair Value finden sich i. d. R. in all' jenen Einzelstandards, die ausdrücklich eine Bewertung zum Zeitwert verlangen oder erlauben. Dieser Umstand führt zwangsläufig dazu, dass die einschlägigen Regelungen nicht immer konsistent und vollständig sind. Das oberste Anliegen des IASB besteht deshalb darin, zentrale und einheitliche Leitlinien zur Fair-Value-Bewertung zu schaffen.

Erklärte Ziele des IASB für die Veröffentlichung des Exposure Draft sind im einzelnen:

(a) die Erstellung einer einheitlichen Richtlinie für die Ermittlung des Fair Value in Bezug auf die verschiedenen bilanziell relevanten Sachverhalte, um die Komplexität der Vorschriften zu verringern und die Konsistenz bei der Anwendung zu verbessern,

(b) die Klärung der Definition, um insbesondere das Ziel jener Bewertung, die ja gerade im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise immer wieder Anlass zu zahllosen Diskussionen gegeben hat, klarer darzustellen, sowie

(c) die Beseitigung von Unvollständigkeiten, damit die Adressaten von Jahresabschluss-Informationen sowohl das Ausmaß der Fair-Value-Bewertung als auch die Grundlagen für dessen Ableitung einschätzen können.

Der Entwurf definiert den Fair Value als den Preis, der beim Verkauf eines Vermögensgegenstandes erzielt werden könnte bzw. der zu bezahlen wäre, um Schulden im Rahmen einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern zu übertragen (exit price). Dabei soll unterstellt werden, dass die jeweilige Transaktion auf dem vorteilhaftesten Markt stattfindet, zu dem das betreffende Unternehmen Zugang hat.
Sämtliches Vermögen, mit Ausnahme des Finanzvermögens, ist so zu bewerten, wie es seinem optimalen Einsatz entsprechen würde (highest and best use). Hinsichtlich der Bewertung der Schulden sieht der Entwurf vor, dass auch das eigene Kreditkrisiko des Unternehmens künftig berücksichtigt werden muss.
Zusätzlich werden im Entwurf Regelungen zur Ermittlung des Fair Value für den Fall getroffen, dass es an einer tatsächlichen Transaktion fehlt, d.h. zur Ermittlung des Fair Value bei inaktivem Markt.

Mit dieser vorgeschlagenen Definition strebt der IASB eine weitere Annäherung an die entsprechenden Bestimmungen des amerikanischen Financial Accounting Standards Board, kurz: FASB, an, zumal jene Definition mit der von SFAS 157 der US-GAAP übereinstimmt. Überdies entsprechen die zusätzlich vorgeschlagenen Anwendungshinweise weitgehend den betreffenden Regelungen der US-GAAP.

Der Entwurf kann auf der Homepage des IASB eingesehen bzw. als PDF-Format herunter geladen werden unter: www.iasb.org (Thema: "Open to Comment", Rubrik: Exposure Draft "Fair Value Measurement"). Die Stellungnahme des DSR dazu können Sie auf der Website des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. ebenfalls einsehen bzw. im PDF-Format herunter laden unter: www.drsc.de.

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Artikel vom 02.12.2009, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton, unter: www.prof-dr-anton.de

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